Natürlich sind die Betreuungsplätze einer Tagesmutter begrenzt. Laut meiner vom Lahn-Dill-Kreis ausgestellten Pflegeerlaubnis darf ich theoretisch zusätzlich zu meinen eigenen Kindern bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen.Praktisch habe ich zur Zeit 5 Kinder in Betreuung, jedoch sind sie zu unterschiedlichen Zeiten hier und teilweise teilen sich zwei Kinder einen Platz.
Zusätzlich habe ich mir dazu auch eine zeitliche und alterstechnische Begrenzung der Betreuung auferlegt, weil beispielsweise 5 Säuglinge auf einmal, das geht nicht so ohne weiteres alleine zu bewerkstelligen, ich will ja auch jedem einzelnen Kind gerecht werden können.
Meine momentane Betreuungsbelegung sieht wie folgt aus:
Halbtags ist ein einjähriges Mädchen hier, ca 25 h in der Woche, da ihre Zeiten in denen sie hier ist, jeden Tag anders liegen, zähl ich sie allerdings als ganztags hinzu, beispielsweise ist sie an 2 Tagen in der Woche von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr hier.
An zwei Tagen in der Woche ist ein knapp 3 jähriger Junge vormittags hier, ab demnächst wird er drei Tage hier sein.
An drei Tagen in der Woche ist noch ein dreijähriger Junge nachmittags nach dem Kindergarten hier.
Weiterhin kommen noch ein dreijähriges Mädchen und ihr 8 jähriger Bruder nachmittags zu unregelmässigen Terminen hier her. Unregelmässig daher, weil die Mutter eine Vertretungsstelle hat, und daher nur zu unbestimmten Zeiten berufstätig ist.
Generell kann aber jederzeit nachgefragt werden, auch wenn der Anfang der gewünschten Betreuungszeit noch ein paar Wochen in der Zukunft liegt.